Gesetze / Post-Universaldienstleistungsverordnung
PUDLV§ 4 Qualitätsmerkmale der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften
Zeitungen und Zeitschriften sind im Rahmen des betrieblich Zumutbaren bedarfsgerecht zu befördern. § 2 Nr. 4 und 5 gilt entsprechend.