Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin
ParkettlAusbV 2002§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin
ParkettlAusbV 2002Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.