Gesetze / Passverordnung
PassV 2007§ 9 Lichtbilder für den Passersatz
Sofern auf einem Passersatz die Anbringung eines Lichtbildes vorgesehen ist, gilt § 4 entsprechend.
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PassV 2007Sofern auf einem Passersatz die Anbringung eines Lichtbildes vorgesehen ist, gilt § 4 entsprechend.