Gesetze / Patentanwaltsordnung

PatAnwO

§ 92 Rechtsstellung der Patentanwälte als Beisitzer

(1) Die Patentanwälte sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in der Sitzung, zu der sie als Beisitzer herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters.

(2) § 88 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 91 § 93