Gesetze / Patentgesetz PatG § 126 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 14.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Sprache vor dem Patentamt und dem Patentgericht ist deutsch, sofern nichts anderes bestimmt ist. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.