Gesetze / Pelzveredler-Ausbildungsverordnung
PelzVAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf Pelzveredler/Pelzveredlerin wird staatlich anerkannt.
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PelzVAusbVDer Ausbildungsberuf Pelzveredler/Pelzveredlerin wird staatlich anerkannt.