Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
PfWirtAusbV 2010§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.