Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin

PfWirtAusbV 2010

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

§ 2