Gesetze / Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft
PfandBrAUmwG§ 1 Umwandlung
Die Deutsche Pfandbriefanstalt kann in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.
Gesetze / Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft
PfandBrAUmwGDie Deutsche Pfandbriefanstalt kann in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.