Gesetze / Pfandbrief-Meldeverordnung

PfandMeldeV

§ 5 Einreichungsweg

Für die Meldung ist ein elektronischer Einreichungsweg zu nutzen. Nähere Bestimmungen zum elektronischen Einreichungsweg und zu den zu verwendenden Datenformaten veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) auf ihrer Internetseite.

§ 4 § 6