Gesetze / Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung

PflAPrV

§ 57 Aufgaben der Geschäftsstelle

Die beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt die Fachkommission bei ihrer Arbeit. Sie übernimmt die administrativen Aufgaben für die Fachkommission.

§ 56 § 58