Gesetze / Pflanzenbeschauverordnung

PflBeschauV 1989

§ 13i Besondere Anforderungen an das Verbringen

Die in Anhang IV Teil B der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände dürfen in die dort genannten Schutzgebiete nur verbracht werden, wenn die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden.

§ 13h § 13j