Gesetze / Pflanzenbeschauverordnung

PflBeschauV 1989

§ 2 Einfuhrverbot für Schadorganismen

Die in Anhang I Teil A der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden.

§ 1d § 3