Gesetze / Pflanzkartoffelverordnung

PflKartV 1986

§ 13 Beschaffenheitsprüfung

Die Beschaffenheitsprüfung besteht aus der Prüfung auf Viruskrankheiten, Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit sowie der Prüfung auf weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel.

§ 12 § 14