Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflichtversicherungsgesetz
PflVGOWiZustV§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflichtversicherungsgesetz
PflVGOWiZustVDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.