Gesetze / Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
PflegeArbbV 3§ 4 Ausschlussfrist
Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
Gesetze / Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
PflegeArbbV 3Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.