Gesetze / Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
PflegeArbbV 7§ 5 Ausschlussfrist
Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.
Gesetze / Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
PflegeArbbV 7Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.