Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten

PharmKfmAusbV 2012

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 1 § 3