Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin
PhysLabAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin
PhysLabAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.