Gesetze / Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung Pkw-EnVKV § 9 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 23.02.2024. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am ersten Tag des fünften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.