Gesetze / Planungssicherstellungsgesetz

PlanSiG

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft.

§ 7