Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Polizeiaufstiegsverordnung

PolAV

§ 9 Prüfungsfächer

Die schriftliche und mündliche Prüfung erfolgt jeweils in drei der nachstehenden Fächer:

Einsatzlehre,

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,

Kriminalistik und Kriminologie,

Verkehrsrecht und Verkehrslehre,

Eingriffsrecht und

Staats- und Verfassungsrecht.

§ 8 § 10