Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Polizeiaufstiegsverordnung
PolAV§ 9 Prüfungsfächer
Die schriftliche und mündliche Prüfung erfolgt jeweils in drei der nachstehenden Fächer:
Einsatzlehre,
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
Kriminalistik und Kriminologie,
Verkehrsrecht und Verkehrslehre,
Eingriffsrecht und
Staats- und Verfassungsrecht.