Gesetze / Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag
PolBTLV 2013§ 6 Auswahlverfahren und Altersgrenzen
(1) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag kann eingestellt werden, wer erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen hat und mindestens 16, aber noch nicht 28 Jahre alt ist. In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag kann eingestellt werden, wer erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen hat und noch nicht 34 Jahre alt ist.
(2) Das Höchstalter nach Absatz 1 erhöht sich um Zeiten
Auch wenn Zeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen sind, darf
(3) Bei besonderem dienstlichen Bedürfnis kann die Verwaltung des Deutschen Bundestages Ausnahmen von Absatz 1 bis zu den Höchstaltersgrenzen nach Absatz 2 Satz 2 zulassen.
(4) Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Eingliederungsmaßnahmen nach § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes gelten keine Höchstaltersgrenzen.