Gesetze / Gesetz zu den Verträgen vom 27. April 1999 und 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, Auslieferung, Rechtshilfe sowie zu dem Abkommen vom 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Durchgangsrechte
PolZusuaVtrCHEGArt 1
(1) Dem in Bern am 27. April 1999 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit (deutsch-schweizerischer Polizeivertrag) wird zugestimmt.
(2) Folgenden in Bern am 8. Juli 1999 unterzeichneten völkerrechtlichen Verträgen wird zugestimmt:
(3) Die Verträge werden nachstehend veröffentlicht.