Gesetze / Post-Arbeitszeitverordnung

Post-AZV 2003

§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung

Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts anderes bestimmt ist.

§ 2