Gesetze / Post-Arbeitszeitverordnung
Post-AZV 2003§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts anderes bestimmt ist.