Gesetze / Post-Schlichtungsverordnung

PostSchliV

§ 17 Zugangsvermutung

Schriftstücke, die auf Veranlassung der Schlichtungsstelle durch einen Postdienstleister im Inland an eine Partei übermittelt werden, gelten mit dem vierten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.

§ 16 § 18