Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Prämien- und Ehrenzeichenzuständigkeitsverordnung
PrämEhrZustV§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 7. Mai 2019
Der Minister der Innern und für Kommunales
Karl-Heinz Schröter