Gesetze / PrüVOFortkfmBf · BGBl I 2014, 1725

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung

18 Normen · ausgefertigt 11.11.2014 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
  3. § 2 Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 3 Gliederung der Prüfung
  5. § 4 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“
  6. § 5 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“
  7. § 6 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Unternehmensführungsstrategien entwickeln“
  8. § 7 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“
  9. § 8 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“
  10. § 9 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“
  11. § 10 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen“
  12. § 11 Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer
  13. § 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  14. § 13 Bewerten der Prüfungsleistungen
  15. § 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  16. § 15 Zeugnisse
  17. § 16 Wiederholen der Prüfung
  18. § 17 Übergangsvorschriften
  19. § 18 Inkrafttreten
  20. Anlage 1 (zu den §§ 13 und 14) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  21. Anlage 2 (zu § 15) Zeugnisinhalte