Gesetze / Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO
PrüVOFortkfmBf§ 3 Gliederung der Prüfung
(1) Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Die zu prüfende Person teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.
(2) Handlungsbereiche sind:
1.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen,
2.
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten und
3.
Unternehmensführungsstrategien entwickeln.
(3) Wahlpflichthandlungsbereiche sind:
1.
Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen,
2.
Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen,
3.
Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen und
4.
Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.