Gesetze / Prüfungsberichteverordnung
PrüfV 2017§ 37 Pensionskassen
Bei Pensionskassen hat der Prüfer über Konditionen, Umfang und Sicherheit von Anlagen bei Mitglieds- oder Trägerunternehmen zu berichten.
Gesetze / Prüfungsberichteverordnung
PrüfV 2017Bei Pensionskassen hat der Prüfer über Konditionen, Umfang und Sicherheit von Anlagen bei Mitglieds- oder Trägerunternehmen zu berichten.