Gesetze / Prüfungsberichteverordnung

PrüfV 2017

§ 50 Einzelne Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung

Über die bei den sonstigen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für erbrachte Dienstleistungen ist gesondert zu berichten.

§ 49 § 51