Gesetze / Prüfungsberichteverordnung
PrüfV 2017§ 54 Übergangsvorschrift
Die §§ 40a und 40b sind erstmals auf ein nach dem 31. Dezember 2024 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.
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PrüfV 2017Die §§ 40a und 40b sind erstmals auf ein nach dem 31. Dezember 2024 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.