Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Promotionskollegverordnung
PrKV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt Näheres zu den Voraussetzungen und zur Feststellung der Voraussetzungen für die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg oder dessen fachlich abgrenzbaren Teilen (Sektionen) sowie zum Verfahren nach § 33 Absatz 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und zur Rechtsform, Organisation und Struktur des Promotionskollegs.