Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung PrKultbG § 26 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.12.2025. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.