Gesetze / Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz"

PrKultbSaV

§ 10

Der Beirat und seine einzelnen Mitglieder beraten den Stiftungsrat und den Präsidenten. Der Beirat und jedes seiner Mitglieder können dem Stiftungsrat und dem Präsidenten Vorschläge und Anregungen unterbreiten.

§ 9 § 11