Gesetze / Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschulen für Bürokaufleute, Bürogehilfinnen und Teilezurichter in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
PrZBrGleichstV§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.