Gesetze / Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)
PreisLSNr 51 Begriff
Im kalkulatorischen Gewinn werden abgegolten:
a)
das allgemeine Unternehmerwagnis,
b)
ein Leistungsgewinn bei Vorliegen einer besonderen unternehmerischen Leistung in wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Hinsicht. Der Leistungsgewinn soll der unternehmerischen Mehrleistung entsprechen.