Gesetze / Gesetz zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses
PresseratG§ 5
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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PresseratGDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.