Gesetze / Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

PrfgZAUTV

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Wirtschaft

§ 2