Gesetze / Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen
PrfgZFrankrV§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.