Gesetze / Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung
ProMechGebV§ 2 Widerspruch
Im Falle des Widerspruchs gegen eine Sachentscheidung der Behörde oder gegen deren Gebührenfestsetzung wird eine Gebühr nach Nummer 8 des Gebührenverzeichnisses erhoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen oder nach Beginn der sachlichen Bearbeitung zurückgenommen wird.