Gesetze / Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung

ProMechGebV

§ 4 Inkrafttreten

Für die bis zum 10. August 2007 entstandenen Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Projekt-Mechanismen-Gesetz gilt diese Verordnung in ihrer bis zum 10. August 2007 geltenden Fassung.

§ 3