Gesetze / Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
ProdGewStatG§ 12 Übergangsregelung
Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 durchgeführt.
Gesetze / Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
ProdGewStatGDie Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 durchgeführt.