Gesetze / Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

ProdGewStatG

§ 12 Übergangsregelung

Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 durchgeführt.

§ 10 § 12