Gesetze / Verordnung über elektrische Betriebsmittel

ProdSG2011V 1

§ 6 Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen

Sofern keine harmonisierten Normen nach § 4 und keine internationalen Normen nach § 5 veröffentlicht worden sind, wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die entsprechend den Sicherheitsbestimmungen der im herstellenden Mitgliedstaat geltenden Normen hergestellt worden sind, vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 3 erfüllen, wenn die im herstellenden Mitgliedstaat geltenden Normen dem deutschen Sicherheitsniveau entsprechen.

§ 5 § 7