Gesetze / Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder
ProdSG2011V 10§ 19 Begutachtung nach Bauausführung
Das in § 15 Absatz 2 bis 4 in Bezug genommene Konformitätsbewertungsverfahren ist nach Maßgabe des Anhangs V der Richtlinie 2013/53/EU durchzuführen.