Gesetze / Verordnung über einfache Druckbehälter

ProdSG2011V 6

§ 4 Konformitätsvermutung

Bei einfachen Druckbehältern mit einem Druckinhaltsprodukt von mehr als 50 bar∙Liter, die harmonisierten Normen oder Teilen dieser Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2014/29/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 erfüllen, soweit diese von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.

§ 3 § 5