Gesetze / ProstAV · BGBl I 2017, 1930
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter
8 Normen · ausgefertigt 13.06.2017 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Angaben zur Wohnung oder zur Zustellanschrift
- § 2 Vordrucke für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung, Anforderungen an das Lichtbild
- § 3 Neuausstellung der Anmeldebescheinigung oder der Aliasbescheinigung
- § 4 Angabe zu den Tätigkeitsorten
- § 5 Wechsel der Zuständigkeit der Behörde
- § 6 Datenübermittlung
- § 7 Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten
- § 8 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage (zu § 2) Anmeldebescheinigung und Aliasbescheinigung