Gesetze / Prostitutionsanmeldeverordnung

ProstAV

§ 7 Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten

Für die Löschung der ihnen nach § 6 übermittelten Daten sind die für die angegebenen Tätigkeitsorte zuständigen Behörden verantwortlich.

§ 6 § 8