Gesetze / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten
PsychTh-APrV§ 21 Approbationsurkunde
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 4 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.