Gesetze / Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
PsychThApprO§ 39 Durchführung
(1) Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
(2) Die mündlich-praktische Fallprüfung dauert mindestens 40 Minuten und soll höchstens 45 Minuten dauern.