Gesetze / Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

PsychThApprO

§ 39 Durchführung

(1) Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.

(2) Die mündlich-praktische Fallprüfung dauert mindestens 40 Minuten und soll höchstens 45 Minuten dauern.

§ 38 § 40