Gesetze / Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
PsychThV§ 2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden
Die Auszubildenden erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen.